Allgemeine Geschäftsbedingungen

TRITEC Event GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TRITEC Event GmbH

Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der TRITEC Event GmbH, Schillerstraße 27/2, 6890 Lustenau, Österreich (nachfolgend „TRITEC“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder elektronisch abgeschlossen wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von TRITEC anerkannt werden.

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbereiche von TRITEC, insbesondere für

  • Vermietung und Betrieb von Veranstaltungstechnik,

  • Planung, Organisation und Durchführung von Events,

  • Verkauf und Lieferung von technischen Geräten,

  • Montage und Festinstallationen von Ton-, Licht- und Medientechnik.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots von TRITEC durch den Kunden zustande.
Auch die Entgegennahme von Leistungen oder Lieferungen gilt als verbindliche Auftragserteilung.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro (€), netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren verrechnet.
TRITEC behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten oder Materialbestellungen.

4. Leistungsumfang und Pflichten des Auftraggebers

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Der Kunde hat TRITEC rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Pläne, Genehmigungen und Zutrittsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Für Stromversorgung, Stromverbrauch, behördliche Auflagen sowie den sicheren Zugang zur Veranstaltungs- oder Montagestätte ist der Kunde verantwortlich.

5. Mietbedingungen (bei Vermietung von Equipment)

Das bereitgestellte Equipment bleibt Eigentum der TRITEC Event GmbH.
Der Kunde verpflichtet sich, das Mietmaterial sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

  • Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch werden vom Auftraggeber ersetzt und nach Material- und Personalaufwand berechnet.

  • Verschmutzungen oder ähnliche Beeinträchtigungen werden nach zeitlichem Aufwand zum Technikerstundensatz von € 65,00 netto bereinigt.

  • Unvorhergesehene Wartezeiten, zusätzliche Leistungen oder erschwerte Transportbedingungen werden ebenfalls mit dem Technikerstundensatz von € 65,00 netto verrechnet.

  • Für das eingebrachte Equipment liegt die Sicherungspflicht beim Auftraggeber. Er hat für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zugangskontrolle, Bewachung, Wetterschutz) Sorge zu tragen.

  • Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

6. Verkauf und Festinstallationen

Bei Verkauf von Veranstaltungstechnik oder technischen Installationen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TRITEC Event GmbH (Eigentumsvorbehalt).
Gefahrenübergang (z. B. für Verlust, Beschädigung) erfolgt mit Übergabe der Ware oder Fertigstellung der Installation an den Kunden.

Montage- und Installationsleistungen werden nach Aufwand oder gemäß Angebotsvereinbarung abgerechnet.
Nach erfolgter Abnahme gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen, sofern der Kunde nicht binnen 7 Tagen schriftlich Mängel anzeigt.

7. Rücktritt und Stornierung

Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist nur schriftlich möglich.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Staffelungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:

  • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei

  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Auftragswertes

  • bis 3 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswertes

  • ab 1 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Auftragswertes

Bereits erbrachte Planungs- und Vorleistungen (z. B. Konzeptarbeit, Materialdisposition, Personaleinsatz) werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vollständig in Rechnung gestellt.

8. Haftung

TRITEC haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, fehlende Sicherung oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen, übernimmt TRITEC keine Haftung.

9. Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung des gemieteten oder installierten Equipments (z. B. gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Beschädigung) zu sorgen.
Auf Wunsch kann TRITEC eine geeignete Versicherung vermitteln oder den Nachweis einer bestehenden Versicherung verlangen.

10. Höhere Gewalt

Kann TRITEC ihre Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Naturereignisse, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Krankheit, Streik, Pandemie), nicht oder nur eingeschränkt erbringen, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsstrafe. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

11. Datenschutz

TRITEC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Detaillierte Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter
👉 www.tritec-event.com/datenschutz

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch (Österreich).

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

📄 TRITEC Event GmbH
Schillerstraße 27/2
6890 Lustenau, Österreich
E-Mail: info@tritec-event.com
Firmenbuchnummer: FN 657705 p
Landesgericht Feldkirch
UID: ATU82365806