Stand: Oktober 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der
TRITEC Event GmbH, Schillerstraße 27/2, 6890
Lustenau, Österreich (nachfolgend „TRITEC“ oder
„Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“),
unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder
elektronisch abgeschlossen wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn
sie ausdrücklich und schriftlich von TRITEC anerkannt werden.
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbereiche von TRITEC, insbesondere für
Vermietung und Betrieb von Veranstaltungstechnik,
Planung, Organisation und Durchführung von Events,
Verkauf und Lieferung von technischen Geräten,
Montage und Festinstallationen von Ton-, Licht- und Medientechnik.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme
eines Angebots von TRITEC durch den Kunden zustande.
Auch die Entgegennahme von Leistungen oder Lieferungen gilt als
verbindliche Auftragserteilung.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage
ab Ausstellungsdatum gültig.
Alle Preise verstehen sich in Euro (€),
netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,
sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart,
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche
Verzugszinsen sowie Mahngebühren verrechnet.
TRITEC behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen oder
Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren
Projekten oder Materialbestellungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen
Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Der Kunde hat TRITEC rechtzeitig alle für die
Leistungserbringung notwendigen Informationen, Pläne,
Genehmigungen und Zutrittsmöglichkeiten zur Verfügung zu
stellen.
Für Stromversorgung, Stromverbrauch, behördliche Auflagen sowie
den sicheren Zugang zur Veranstaltungs- oder Montagestätte ist
der Kunde verantwortlich.
Das bereitgestellte Equipment bleibt Eigentum der
TRITEC Event GmbH.
Der Kunde verpflichtet sich, das Mietmaterial
sorgfältig zu behandeln und nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch werden vom Auftraggeber ersetzt und nach Material- und Personalaufwand berechnet.
Verschmutzungen oder ähnliche Beeinträchtigungen werden nach zeitlichem Aufwand zum Technikerstundensatz von € 65,00 netto bereinigt.
Unvorhergesehene Wartezeiten, zusätzliche Leistungen oder erschwerte Transportbedingungen werden ebenfalls mit dem Technikerstundensatz von € 65,00 netto verrechnet.
Für das eingebrachte Equipment liegt die Sicherungspflicht beim Auftraggeber. Er hat für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zugangskontrolle, Bewachung, Wetterschutz) Sorge zu tragen.
Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Bei Verkauf von Veranstaltungstechnik oder
technischen Installationen bleibt die
gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der TRITEC Event GmbH
(Eigentumsvorbehalt).
Gefahrenübergang (z. B. für Verlust, Beschädigung) erfolgt mit
Übergabe der Ware oder Fertigstellung der
Installation an den Kunden.
Montage- und Installationsleistungen werden nach Aufwand oder
gemäß Angebotsvereinbarung abgerechnet.
Nach erfolgter Abnahme gelten die Leistungen als
mangelfrei abgenommen, sofern der Kunde nicht
binnen 7 Tagen schriftlich Mängel anzeigt.
Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist nur
schriftlich möglich.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Staffelungen, sofern
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Auftragswertes
bis 3 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
ab 1 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
Bereits erbrachte Planungs- und Vorleistungen (z. B. Konzeptarbeit, Materialdisposition, Personaleinsatz) werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vollständig in Rechnung gestellt.
TRITEC haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit,
entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, fehlende
Sicherung oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter
entstehen, übernimmt TRITEC keine Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende
Versicherung des gemieteten oder installierten
Equipments (z. B. gegen Diebstahl, Feuer, Wasser,
Beschädigung) zu sorgen.
Auf Wunsch kann TRITEC eine geeignete Versicherung vermitteln
oder den Nachweis einer bestehenden Versicherung verlangen.
Kann TRITEC ihre Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Naturereignisse, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Krankheit, Streik, Pandemie), nicht oder nur eingeschränkt erbringen, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsstrafe. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
TRITEC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im
Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Detaillierte Informationen finden sich in der
Datenschutzerklärung unter
👉 www.tritec-event.com/datenschutz
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch
(Österreich).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am
nächsten kommt.
📄 TRITEC Event GmbH
Schillerstraße 27/2
6890 Lustenau, Österreich
E-Mail: info@tritec-event.com
Firmenbuchnummer: FN 657705 p
Landesgericht Feldkirch
UID: ATU82365806
